Hebammenberatung
lt. Mutter-Kind-Pass zwischen 18 & 22. Schwangerschaftswoche
Im Rahmen der Hebammenberatung nach § 5a der MuKiPa-Verordnung ist die Schwangere über folgende Themen zu informieren und zu beraten:
· Ernährung
· Bewegung
· Nikotin, Alkohol und Drogen in ihren Auswirkungen auf die Schwangere und die Entwicklung des Kindes
· Gesundheitsfördernde Aspekte des Stillens
· Allgemeine Gefährdungen für Mutter und Kind (z.B. Schutz vor Infektionskrankheiten)
· Möglichkeiten der Geburtsvorbereitung einschließlich Schwangerschaftsgymnastik
· Information über verschiedene Formen der Geburt und deren Langzeitauswirkungen
Kosten: € 50,–
100 % Rückerstattung durch die Krankenkassen